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Allgemeine Geschäftsbedingungen

Angebote, Verkäufe und Lieferungen erfolgen nur zu den AGB. Durch Auftragserteilung oder Annahme der Leistung werden sie anerkannt.
Grundlage bilden die uns vom Kunden gegebenen Anforderungsdarstellungen, von deren Richtigkeit und Vollständigkeit wir ausgehen. Wird
der Besteller für jemand anderen tätig, haftet er verschuldensunabhängig für Zustandekommen und Erfüllung des Auftrages.

1.1. Preise verstehen sich inkl. Umsatzsteuer, ab Lager Graz.
1.2. Bei Ausschreibungen und bei der Anforderung von Angeboten haftet der Kunde dafür, dass alle nach den einschlägigen technischen Normen erforderlichen Angaben enthalten sind.
1.3. Sofern nicht anders vereinbart sind Angebote zwei Monate gültig.
1.4. Die Lieferzeit einer Bestellung beginnt erst mit dem Zeitpunkt des Zahlungseingang.
1.5. Produktmuster werden von uns in der Regel auf ein bestimmtes Format zugschnitten und entsprechen nicht den erhältlichen Formaten

2.1. Alle Produkte werden in vollen Verpackungseinheiten geliefert und verrechnet.
2.2. Ein Auftragsstorno ist ausschließlich innerhalb von zwei Wochen möglich.
2.3. Die kleinstmöglich beziehbare Menge beläuft sich immer auf eine Verpackungseinheit des jeweiligen Produktes.

3.1. Nach Verständigung über die Verfügbarkeit der Ware muss diese vom Kunden innerhalb von 6 Wochen im Lager Graz abgeholt werden bzw. wird von uns zugestellt. Sofern beim Abschluss des Kaufvertrages nichts anderes schriftlich vereinbart wurde, wird die Ware zur Gänze verrechnet. Außerdem fallen nach Ablauf von 6 Wochen ab schriftlicher Verständigung €100,- exkl. MwSt. an Lagerkosten pro Palette und Monat an.
3.2. Verpackungsmaterial und Paletten werden verrechnet, müssen bezahlt werden und werden nicht zurückgenommen.
3.3. Sofern eine Beladung durch unser Personal auf Fahrzeuge des Kunden oder seiner Gehilfen erfolgt, geschieht dies ausschließlich auf Anweisung und alleiniges Risiko des Kunden, der für eine ordnungsgemäße Beladung und Verzurrung des Ladegutes alleine haftet und uns hinsichtlich allfälliger Ansprüche dritter Personen völlig schad- und klaglos hält.
3.4. Bei Versendungen außerhalb der EU können weitere Kosten wie z. B. Steuern und Zölle anfallen.

4.1. Für gewünschte Zustellung verrechnen wir einen Frachtkostenanteil. Die mögliche und erlaubte Zufahrt mit schweren LKWs ist vorausgesetzt. Ist Abladen durch uns vereinbart, bedeutet dies Abstellen der Ware direkt neben dem LKW. Sofern nichts anderes schriftlich vereinbart wurde, liefern wir frei Gehsteigkante. Ablademöglichkeit mit Ladebordwand und Hubwagen muss gegeben sein. Bei Zustellversuchen, wo nicht abgeladen werden kann, z. B. wegen ungenügender Befahrbarkeit mit schwerem LKW oder mangels Warenübernahme verrechnen wir die vollen uns entstandenen Kosten. Verzögerungen gehen zu Lasten des Empfängers.

5.1. Mengenangaben in Angeboten erfolgen ohne Gewähr. Der Kunde ist verantwortlich, auch Mengen, die von uns ermittelt wurden, zu kontrollieren.
5.2. Bei der Fliesenproduktion entstehen produktionsbedingt verschiedene Farb- und Strukturnuancen sowie Kalibergrößen, die durch Chargenbezeichnungen gekennzeichnet werden. Derartige Nuancen- und Größenunterschiede stellen daher keinen Mangel dar und sind auch kein Reklamationsgrund bei Abweichungen zu Mustern. Falls eine Lieferung aus Materialen unterschiedlicher Produktionschargen besteht, wird der Kunde im Vorhinein informiert. Kleine Farbabweichungen innerhalb der gleichen Charge sind branchenüblich und daher zu tolerieren. Unterschiedliche Formate Stufenplatten, Sockelleisten und Bodenplatten werden jeweils in getrennten Produktionsanlagen erzeugt. Farbabweichungen sind daher nicht zu vermeiden.
5.3. Bei Fliesen beinhaltet die Verrechnungsmenge auch den üblichen Fugenabstand in verlegtem Zustand.
5.4. Fliesen unterschiedlicher Farben, Serien und Formate können unterschiedliche Farbnuancen und Kaliber und Größen haben.  

6.1. Bei frostsicherer Ware gewährleisten wir lediglich Frostbeständigkeit gemäß der jeweils bei Lieferung in Kraft stehenden Ö-Norm.
6.2. Reklamationen müssen innerhalb von einer Woche nach
Übernahme der Ware schriftlich bekanntgegeben werden. Spätere Reklamationen werden nicht anerkannt.
6.4. Die Ware muss vor der Verlegung auf Vollständigkeit und Richtigkeit, überprüft werden. Bei verlegter Ware wird keine Reklamation anerkannt.
6.5. Für beim Verkauf erteilter Ratschläge bezüglich der Auswahl des richtigen Materials und der Art der Verlegung übernehmen wir keine Haftung. Die Richtigkeit muss auf jedenfalls von einem behördlich konzessionierten Verlegebetrieb überprüft werden.
6.7. Reinigung, Pflege und Wartung von keramischen Belagsflächen
muss laut der Empfehlung des österreichischen Fliesenverbandes,
einsehbar unter https://www.fliesenverband.at/downloads/endkundenhinwese EKH 2 – Reinigung und Pflege, erfolgen.
6.8. Wir verweisen auf alle Endkundenhinweise des österreichischen Fliesenverbandes einsehbar unter
https://www.fliesenverband.at/downloads/endkundenhinwese
6.9. Für von uns empfohlene Professionisten übernehmen wir keinerlei Gewähr

7.1. Nutzung und Gefahr gehen mit der Übergabe oder dem Zeitpunkt der Übergabe der Waren an den Käufer oder einen von ihm Beauftragten über.
7.2. Bei Zustellung auf eine unbesetzte Baustelle übernehmen wir keine Verantwortung für Unversehrtheit und Vollständigkeit der Lieferung.

8.1. Bei uns bestellte Ware wird nicht zurückgenommen.

9.1. Unsere Rechnungen sind innerhalb der auf der Rechnung stehenden Frist zur Zahlung fällig.

9.2. Für Mahnungen verrechnen wir € 10,– zuzüglich Umsatzsteuer. Zur Betreibung oder Einbringung unserer Forderung auflaufende gerichtliche oder außergerichtliche Kosten z. B. Kosten eines Inkassoinstitutes oder solche anwaltliche Mahnung sind vom Kunden zu ersetzen.
9.3. Das Recht des Kunden, seine Leistung bis zur Bewirkung oder Sicherstellung der Gegenleistung zu verweigern wird ausgeschlossen, es sei denn, dass wir unsere Leistung nicht vertragsgemäß erbringen oder ihre Erbringung durch schlechte Vermögensverhältnisse gefährdet wäre.
9.5. Bei Nichteinhaltung unserer Zahlungsbedingungen, sowie bei begründeter Sorge um die Zahlungsfähigkeit des Käufers, sind wir berechtigt, noch ausstehende Lieferungen und Leistungen zurückzuhalten, Vorauszahlungen bzw. Sicherstellungen zu fordern, oder ohne Setzung einer Nachfrist des Vertrags zurückzutreten.
9.6. Gutschriften und Gutscheine können nicht in bar abgelöst werden.

10.1. Die gelieferten Waren bleiben bis zur Bezahlung aller unserer Forderungen aus der Lieferung (inklusive Zinsen und Nebenkosten) unser Eigentum.
10.2. Für ein bestimmtes Bauvorhaben ausgeführte Lieferungen, auch wenn sie abschnittweise bestellt, ausgeliefert und verrechnet werden, gelten als einheitlicher Auftrag. Bei Zahlungsverzug, sowie bei begründeter Sorge um die Zahlungsfähigkeit des Käufers, sind wir berechtigt, die unter Eigentumsvorbehalt stehenden Waren einzuziehen, ohne damit vom Vertrag zurückzutreten.
10.3. Bei allen Warenrücknahmen verrechnen wir angemessene Transport- und Manipulationskosten.

11.1 Erfüllungsort ist Graz

12.1. Der Kunde erteilt seine Zustimmung, dass seine Daten sowie die Daten seiner Kontaktpersonen von uns automatisationsunterstützt gespeichert, verarbeitet und übermittelt werden dürfen. An uns vergebene Aufträge, auch solche aufgrund eines von uns erstellen Offerts, sind nur dann für uns verbindlich, wenn wir sie entweder schriftlich bestätigen oder durch tatsächliche Auslieferung erfüllen.
12.2. Besondere Eigenschaften oder für die geplante Nutzung erforderliche Eigenschaften gelten nur bei schriftlicher Vereinbarung als zugesagt. Technische Auskünfte, die über die Herstellerangaben hinausgehen, bedürfen schriftlicher Bestätigung. Daten in Unterlagen, Werbungen, Prospekten, Katalogen der Hersteller sind nur dann verbindlich, wenn sie von uns bestätigt werden.
12.3. Angegebene Liefertermine sind unverbindlich. Wird eine im Ausnahmefall ausdrücklich als verbindlich bezeichnete Lieferzeit überschritten, haften wir auf Grund der Unsicherheit der globalen Lieferketten nur für eigenes Verschulden, nicht für Verschulden unserer Lieferanten oder Transporteure.
12.4. Als Gewährleistungsfrist wird ein Zeitraum von 6 Monaten vereinbart. Die Beweislast dafür, dass ein Mangel bereits bei der Übergabe vorhanden war, liegt in jedem Fall beim Kunden. Voraussetzung für Gewährleistungsansprüche ist eine sofortige Warenüberprüfung, sowie eine schriftliche Mängelrüge, bei von außen erkennbaren Mängeln sofort am Liefer- bzw. Frachtschein, sonst innerhalb von 7Tagen, jedenfalls aber – bei sonstigem Verlust jeglichen Gewährleistung- und Schadenersatzanspruches – vor Beginn
der Verlegung. Im Falle der Beanstandung ist der Käufer verpflichtet, die Ware zuerst anzunehmen und sachgemäß zu lagern. Bei Gewährleistungsansprüchen haben wir das Wahlrecht, Verbesserung, Austausch der Ware oder Preisminderung zu gewähren. Nach Ablauf der Gewährleistungsfrist hat der Besteller nicht mehr das Recht, einen Mangel durch Einrede geltend zu machen.
12.5. Der Kunde kann Gegenforderungen nur aufrechnen, die von uns anerkannt oder gerichtlich festgestellt sind. Der Kunde darf seine Leistung unter keiner Voraussetzung zurückbehalten.
12.6. Für Vertragsveränderungen oder Ergänzungen wird ausdrücklich die Schriftform vereinbart Die Geltung allgemeiner Geschäftsbedingungen des Kunden wird ausdrücklich ausgeschlossen.
12.7. Die Schriftform wird ausschließlich durch E-Mail erfüllt.
12.8. Für sämtliche aus diesem Vertragsverhältnis entstehenden Streitigkeiten wird die Zuständigkeit des für Wien sachlich zuständigen Gerichtes vereinbart.

Stand, September 2022